Übermessung im Trockenbau (VOB/C, DIN 18340)
Im Trockenbau erzeugt jede Öffnung Zusatzarbeit statt Ersparnis: Auswechslungen, Beplankungsverschnitt, Eckschutz. Die VOB/C trägt dem mit einer großzügigen Übermessungsschwelle Rechnung.
Die Regel in einem Satz
Bei Trockenbauarbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.
Grundlage: DIN 18340 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.
Was das in der Praxis bedeutet
Türöffnungen in Ständerwänden liegen typischerweise unter der Schwelle und werden übermessen. Das ist sachgerecht: Eine Türöffnung erfordert eine Auswechslung, zusätzliche Ständer und sauber ausgeführte Anschlüsse – die Platte, die „eingespart" wird, ist der geringste Posten.
Großformatige Durchbrüche und raumhohe Elemente überschreiten die Schwelle und werden dann komplett abgezogen. Der Verschnitt an der Öffnung bleibt aber trotzdem Ihr Aufwand – ein Grund mehr, die Mengen sauber und nachvollziehbar zu dokumentieren, statt sie später zu verteidigen.
Rechenbeispiel
Eine Ständerwand mit 18 m² brutto und einer Türöffnung von 0,9 × 2,1 m (1,89 m²): Die Öffnung liegt unter der Schwelle und wird übermessen. Abgerechnet werden 18 m².
Rechnen Sie Ihre Fläche durch
Der Rechner ist auf Trockenbauarbeiten (DIN 18340) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.
Übermessungs-Schwelle: 2,5 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.
Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)
Einzelgröße 1,68 m² ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.
Einzelgröße 1,8 m² ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.
- Bruttofläche
- 24,6 m²
- Abgezogen
- − 0 m²
- Übermessen (nicht abgezogen)
- 5,16 m²
- Abrechnungsmenge
- 24,6 m²
Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.
Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk
Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.
| Gewerk | ATV | Öffnungen bis … |
|---|---|---|
| Mauerarbeiten | DIN 18330 | 2,5 m² |
| Beton-/Stahlbetonarbeiten | DIN 18331 | 0,5 m² |
| Putz- und Stuckarbeiten | DIN 18350 | 2,5 m² |
| Trockenbauarbeiten | DIN 18340 | 2,5 m² |
| Estricharbeiten | DIN 18353 | 0,1 m² |
| Fliesen- und Plattenarbeiten | DIN 18352 | 0,1 m² |
| Bodenbelagarbeiten | DIN 18365 | 0,1 m² |
| Maler- und Lackierarbeiten | DIN 18363 | 2,5 m² |
| Wärmedämm-Verbundsysteme | DIN 18345 | 2,5 m² |
| Tapezierarbeiten | DIN 18366 | 2,5 m² |
Häufige Fragen
Welche Öffnungen werden bei Trockenbauarbeiten übermessen?
Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² werden nach DIN 18340 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.
Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?
Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 2,5 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.
Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?
Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 2,5 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.
Ist diese Angabe rechtsverbindlich?
Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.
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