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Übermessung bei Fliesen- und Plattenarbeiten (VOB/C, DIN 18352)

Hier liegt die häufigste Fehlerquelle im Aufmaß: Beim Fliesenleger gilt eine sehr niedrige Schwelle. Praktisch jedes Fenster und jede Tür wird abgezogen – anders als beim Maler.

Die Regel in einem Satz

Bei Fliesen- und Plattenarbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,1 übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.

Grundlage: DIN 18352 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.

Was das in der Praxis bedeutet

Die Schwelle ist so niedrig, dass sie im Alltag kaum je greift: Schon eine kleine Öffnung überschreitet sie und wird vollständig abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der Maler-Regel rechnet und Fenster übermisst, rechnet Flächen ab, die er nie verlegt hat – und riskiert bei der Prüfung eine Kürzung.

Der Grund ist wirtschaftlich: Anders als beim Anstrich spart eine Öffnung hier tatsächlich erhebliches Material und Verlegeleistung. Die Zuschnitt- und Randarbeit an der Öffnung wird über die Position selbst und gegebenenfalls über Zulagen abgegolten, nicht über eine Übermessung.

Rechenbeispiel

Eine Badwand mit 12 m² brutto und einem Fenster von 0,8 m²: Die Öffnung liegt über der Schwelle und wird vollständig abgezogen. Abgerechnet werden 11,2 m².

Rechnen Sie Ihre Fläche durch

Der Rechner ist auf Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18352) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.

Übermessungs-Schwelle: 0,1 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.

Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)

abgezogen

Einzelgröße 1,68 > Schwelle 0,1 m² → gesamte Öffnung (3,36 m²) wird abgezogen.

abgezogen

Einzelgröße 1,8 > Schwelle 0,1 m² → gesamte Öffnung (1,8 m²) wird abgezogen.

Bruttofläche
24,6
Abgezogen
5,16
Übermessen (nicht abgezogen)
0
Abrechnungsmenge
19,44

Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk

Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.

GewerkATVÖffnungen bis …
MauerarbeitenDIN 183302,5
Beton-/StahlbetonarbeitenDIN 183310,5
Putz- und StuckarbeitenDIN 183502,5
TrockenbauarbeitenDIN 183402,5
EstricharbeitenDIN 183530,1
Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 183520,1
BodenbelagarbeitenDIN 183650,1
Maler- und LackierarbeitenDIN 183632,5
Wärmedämm-VerbundsystemeDIN 183452,5
TapezierarbeitenDIN 183662,5

Häufige Fragen

Welche Öffnungen werden bei Fliesen- und Plattenarbeiten übermessen?

Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,1 m² werden nach DIN 18352 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.

Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?

Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 0,1 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.

Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?

Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 0,1 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.

Ist diese Angabe rechtsverbindlich?

Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

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