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Übermessungs-Rechner nach VOB/C

Welche Öffnung wird übermessen, welche abgezogen? Wählen Sie Ihr Gewerk, tragen Sie Fläche und Öffnungen ein – und sehen Sie sofort die Abrechnungsmenge. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Übermessungs-Schwelle: 2,5 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.

Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)

übermessen

Einzelgröße 1,68 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

übermessen

Einzelgröße 1,8 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

Bruttofläche
24,6
Abgezogen
0
Übermessen (nicht abgezogen)
5,16
Abrechnungsmenge
24,6

Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

Der teuerste Denkfehler beim Aufmaß

Viele Betriebe ziehen jedes Fenster und jede Tür von der Fläche ab – und verschenken damit Geld. Die VOB/C sieht das anders: Kleine Öffnungen werden übermessen, also nicht abgezogen. Der Grund ist wirtschaftlich, nicht juristisch: Eine Öffnung auszusparen kostet mehr Arbeitszeit, als sie an Material spart.

Der zweite verbreitete Fehler betrifft die Schwelle selbst. Überschreitet eine Öffnung die Grenze, wird sie vollständig abgezogen – nicht nur der Teil oberhalb der Schwelle. Und die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe aller Öffnungen einer Wand.

Übermessungs-Schwellen je Gewerk

Die Schwelle ergibt sich aus der ATV des jeweiligen Gewerks. Der Unterschied ist erheblich: Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen.

GewerkATV (VOB/C)Öffnungen bis …
MauerarbeitenDIN 183302,5
Beton-/StahlbetonarbeitenDIN 183310,5
Putz- und StuckarbeitenDIN 183502,5
TrockenbauarbeitenDIN 183402,5
EstricharbeitenDIN 183530,1
Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 183520,1
BodenbelagarbeitenDIN 183650,1
Maler- und LackierarbeitenDIN 183632,5
Wärmedämm-VerbundsystemeDIN 183452,5
TapezierarbeitenDIN 183662,5

Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Vom Rechner zum echten Aufmaß

Dieser Rechner nutzt exakt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – nur eben für eine einzelne Fläche. Im Produkt hängt dieselbe Logik am Leistungsverzeichnis: Sie messen die Wand per Foto auf, umfahren Fenster und Türen direkt im Bild, und die VOB/C-Regel entscheidet automatisch, was abgezogen und was übermessen wird. Das Ergebnis fließt direkt in Aufmaß, Angebot und Rechnung – ohne Abtippen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Übermessung" nach VOB/C?

Übermessen heißt: Eine Öffnung wird bei der Abrechnung NICHT von der Fläche abgezogen, obwohl dort kein Material verarbeitet wurde. Die VOB/C sieht das vor, weil das Aussparen kleiner Öffnungen mehr Aufwand verursacht als es Material spart. Erst oberhalb einer Einzelgrößen-Schwelle wird die Öffnung abgezogen – und dann vollständig.

Wie groß darf eine Öffnung sein, damit sie übermessen wird?

Das hängt vom Gewerk ab, genauer von der jeweiligen ATV der VOB/C. Bei Maler- und Putzarbeiten liegt die Schwelle typischerweise bei 2,5 m² je Einzelöffnung, bei Fliesen-, Estrich- und Bodenbelagarbeiten dagegen nur bei 0,1 m². Ein normales Fenster wird beim Maler also übermessen, beim Fliesenleger abgezogen.

Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der Teil über der Grenze abgezogen?

Nein – und das ist der häufigste Denkfehler. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle, wird sie VOLLSTÄNDIG abgezogen, nicht nur der übersteigende Anteil. Eine Tür mit 1,8 m² wird beim Maler (Schwelle 2,5 m²) also gar nicht abgezogen; eine Fensterfront mit 3,0 m² dagegen komplett.

Zählt die Schwelle je Öffnung oder für alle Öffnungen zusammen?

Je Einzelöffnung. Fünf Fenster mit je 1,5 m² ergeben nicht 7,5 m² Abzug, sondern werden – bei einer Schwelle von 2,5 m² – alle fünf übermessen. Deshalb rechnet dieser Rechner jede Öffnung einzeln durch und weist sie getrennt als „übermessen" oder „abgezogen" aus.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. ATV-Sonderfälle (etwa Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag. Dies ist keine Rechtsberatung.

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