Übermessung bei Estricharbeiten (VOB/C, DIN 18353)
Beim Estrich ist die Schwelle sehr niedrig. Aussparungen werden im Regelfall abgezogen – ein Übermessen wie beim Maler wäre hier nicht vertragsgemäß.
Die Regel in einem Satz
Bei Estricharbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,1 m² übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.
Grundlage: DIN 18353 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.
Was das in der Praxis bedeutet
Bereits kleine Aussparungen – etwa für Schächte, Podeste oder Bodeneinbauten – überschreiten die Schwelle und werden vollständig abgezogen. Estrich ist eine Flächenleistung mit erheblichem Materialanteil; eine Öffnung spart hier real Material und Einbauzeit.
Der Randstreifen, die Fugenausbildung und die Anarbeitung an die Aussparung sind davon unabhängig zu betrachten und werden – je nach Ausschreibung – über eigene Positionen vergütet. Wer sie über eine unzulässige Übermessung „mitnimmt", macht die Rechnung angreifbar.
Rechenbeispiel
Ein Raum mit 45 m² brutto und einer Schachtaussparung von 0,6 m²: Die Aussparung liegt über der Schwelle und wird abgezogen. Abgerechnet werden 44,4 m².
Rechnen Sie Ihre Fläche durch
Der Rechner ist auf Estricharbeiten (DIN 18353) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.
Übermessungs-Schwelle: 0,1 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.
Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)
Einzelgröße 1,68 m² > Schwelle 0,1 m² → gesamte Öffnung (3,36 m²) wird abgezogen.
Einzelgröße 1,8 m² > Schwelle 0,1 m² → gesamte Öffnung (1,8 m²) wird abgezogen.
- Bruttofläche
- 24,6 m²
- Abgezogen
- − 5,16 m²
- Übermessen (nicht abgezogen)
- 0 m²
- Abrechnungsmenge
- 19,44 m²
Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.
Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk
Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.
| Gewerk | ATV | Öffnungen bis … |
|---|---|---|
| Mauerarbeiten | DIN 18330 | 2,5 m² |
| Beton-/Stahlbetonarbeiten | DIN 18331 | 0,5 m² |
| Putz- und Stuckarbeiten | DIN 18350 | 2,5 m² |
| Trockenbauarbeiten | DIN 18340 | 2,5 m² |
| Estricharbeiten | DIN 18353 | 0,1 m² |
| Fliesen- und Plattenarbeiten | DIN 18352 | 0,1 m² |
| Bodenbelagarbeiten | DIN 18365 | 0,1 m² |
| Maler- und Lackierarbeiten | DIN 18363 | 2,5 m² |
| Wärmedämm-Verbundsysteme | DIN 18345 | 2,5 m² |
| Tapezierarbeiten | DIN 18366 | 2,5 m² |
Häufige Fragen
Welche Öffnungen werden bei Estricharbeiten übermessen?
Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,1 m² werden nach DIN 18353 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.
Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?
Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 0,1 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.
Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?
Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 0,1 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.
Ist diese Angabe rechtsverbindlich?
Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.
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