NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

Rechnungsprogramm für Bau- und Handwerksbetriebe

Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen GoBD-konform erstellen, festschreiben und versenden – direkt aus Angebot und Auftrag, mit klarem Blick auf Zahlungseingänge.

Rechnungen direkt aus Auftrag und Angebot

Die Rechnung ist der Moment, in dem die Arbeit zu Geld wird – und genau hier verlieren viele Betriebe Zeit und bares Geld. In BauOffice entsteht die Rechnung aus dem Auftrag und dem zugehörigen Angebot: Positionen, Mengen und Preise werden übernommen, statt sie erneut abzutippen. Lohn-, Material- und Pauschalpositionen lassen sich ergänzen oder anpassen, Mehrwertsteuer und Summen berechnet das System automatisch.

Weil alle Leistungen, Aufwände, Nachträge und Mängel am Auftrag dokumentiert sind, rechnen Sie wirklich alles ab, was Sie geleistet haben – nicht nur das, woran sich am Monatsende noch jemand erinnert. Das verbessert die Liquidität und verhindert vergessene Nachträge, die sonst still verloren gehen.

Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen sauber abbilden

Im Bau- und Handwerksgeschäft wird selten alles auf einmal abgerechnet. Größere Projekte laufen über Abschlagsrechnungen, am Ende steht die Schlussrechnung, die alle bisherigen Zahlungen verrechnet. BauOffice bildet diese Logik ab: Bereits gestellte Abschläge werden in der Schlussrechnung berücksichtigt, sodass die Endsumme nachvollziehbar bleibt und keine Beträge doppelt oder gar nicht abgerechnet werden.

Das gibt Ihnen und Ihren Kunden Sicherheit: Jede Rechnung ist eindeutig einem Projekt zugeordnet, fortlaufend nummeriert und transparent aufgebaut. Streit über bereits gezahlte Abschläge oder den offenen Restbetrag gehört damit der Vergangenheit an.

GoBD-konform: festschreiben statt nachträglich ändern

Rechnungen unterliegen in Deutschland den GoBD – den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form. Eine zentrale Anforderung: Eine einmal gestellte Rechnung darf nicht mehr unbemerkt verändert werden. In BauOffice werden Rechnungen festgeschrieben – ab diesem Zeitpunkt sind sie unveränderbar; Korrekturen erfolgen sauber über Storno und Neuausstellung, nicht durch heimliches Überschreiben.

Die fortlaufende Nummerierung, die unveränderbare Festschreibung und die lückenlose Nachvollziehbarkeit sind nicht nur eine Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern auch ein Schutz für Sie: Im Streit- oder Prüfungsfall können Sie jederzeit belegen, welche Rechnung wann mit welchem Inhalt gestellt wurde.

Offene Posten und Zahlungseingänge im Blick

Eine Rechnung ist erst dann wertvoll, wenn das Geld auf dem Konto ist. BauOffice erfasst Zahlungen zu jeder Rechnung und zeigt offene Posten an: Welche Rechnungen sind noch nicht bezahlt, welche sind überfällig, wie hoch ist der offene Gesamtbetrag? So sehen Sie auf einen Blick, wo Geld fehlt, und können gezielt nachfassen, bevor aus einer offenen Rechnung ein Forderungsausfall wird.

Gerät eine Forderung in Verzug, lässt sich der Übergang ins Mahnwesen nahtlos anschließen. Diese durchgängige Kette von der Rechnung über die Zahlungsverfolgung bis zur Mahnung sorgt dafür, dass Ihre Liquidität nicht an unbezahlten Rechnungen scheitert.

E-Rechnung inklusive: XRechnung und ZUGFeRD

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können, und die verpflichtende Ausstellung wird schrittweise eingeführt. BauOffice erzeugt aus jeder Rechnung auf Wunsch eine strukturierte E-Rechnung – als XRechnung (reines XML nach EN 16931) oder als ZUGFeRD/Factur-X (PDF mit eingebetteter XML). Sie müssen dafür kein zweites Programm bedienen.

Damit sind Sie für öffentliche Auftraggeber und größere Geschäftskunden anschlussfähig, ohne sich um Formatdetails kümmern zu müssen. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Rechnung.

Häufige Fragen

Sind die Rechnungen GoBD-konform?

Ja. Rechnungen werden fortlaufend nummeriert und beim Festschreiben unveränderbar gemacht. Korrekturen erfolgen über Storno und Neuausstellung statt durch nachträgliches Überschreiben. Damit erfüllen Sie die zentralen GoBD-Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit.

Kann ich Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen?

Ja. BauOffice unterstützt Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen. Bereits gestellte Abschläge werden in der Schlussrechnung verrechnet, sodass die Endsumme nachvollziehbar bleibt und keine Beträge doppelt oder gar nicht abgerechnet werden.

Sehe ich, welche Rechnungen noch offen oder überfällig sind?

Ja. Zu jeder Rechnung erfassen Sie Zahlungen; offene Posten und überfällige Rechnungen werden ausgewiesen. Bei Verzug lässt sich nahtlos das Mahnwesen anschließen, damit unbezahlte Rechnungen nicht zum Liquiditätsproblem werden.

Kann ich aus der Rechnung eine E-Rechnung erzeugen?

Ja. Jede Rechnung lässt sich als XRechnung (XML nach EN 16931) oder als ZUGFeRD/Factur-X-Hybrid-PDF ausgeben – ohne zusätzliches Programm. So erfüllen Sie die E-Rechnungs-Anforderungen im B2B- und Behördengeschäft.

Passend dazu

Bereit, Büro und Baustelle zu vereinen?

Kunden, Angebote, Projekte, Baustellen und Abrechnung an einem Ort – wir richten Ihren Zugang in der Pilotphase persönlich ein.

Keine Kreditkarte · Persönliche Einrichtung · Hosting in Deutschland