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Übermessung bei Putz- und Stuckarbeiten (VOB/C, DIN 18350)

Beim Verputzen ist die Öffnung selten „nur weg": Laibungen müssen mitgeputzt, Kanten geschützt und Anschlüsse hergestellt werden. Genau deshalb sieht die VOB/C hier eine großzügige Übermessung vor.

Die Regel in einem Satz

Bei Putz- und Stuckarbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.

Grundlage: DIN 18350 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.

Was das in der Praxis bedeutet

Übliche Fenster- und Türöffnungen liegen unterhalb der Schwelle und werden übermessen. Das entspricht der Realität auf der Baustelle: Eine Fensteröffnung spart keine Arbeit, sie erzeugt welche. Die Laibung will geputzt, der Anschluss sauber ausgebildet, die Kante geschützt werden – Aufwand, der ohne die Übermessung schlicht unbezahlt bliebe.

Erst bei großen Öffnungen kippt die Rechnung, und dann wird vollständig abgezogen. Achtung: Leistungen an der Laibung selbst sind mit der Übermessung nicht automatisch abgegolten – dafür gibt es je nach Ausschreibung eigene Positionen. Die Übermessung ersetzt keine Position, sie regelt nur die Flächenermittlung.

Rechenbeispiel

Eine Innenwand mit 30 m² brutto und drei Fenstern à 1,5 m²: Alle drei Öffnungen bleiben unter der Schwelle, werden übermessen und nicht abgezogen. Abgerechnet werden 30 m², nicht 25,5 m².

Rechnen Sie Ihre Fläche durch

Der Rechner ist auf Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.

Übermessungs-Schwelle: 2,5 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.

Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)

übermessen

Einzelgröße 1,68 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

übermessen

Einzelgröße 1,8 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

Bruttofläche
24,6
Abgezogen
0
Übermessen (nicht abgezogen)
5,16
Abrechnungsmenge
24,6

Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk

Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.

GewerkATVÖffnungen bis …
MauerarbeitenDIN 183302,5
Beton-/StahlbetonarbeitenDIN 183310,5
Putz- und StuckarbeitenDIN 183502,5
TrockenbauarbeitenDIN 183402,5
EstricharbeitenDIN 183530,1
Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 183520,1
BodenbelagarbeitenDIN 183650,1
Maler- und LackierarbeitenDIN 183632,5
Wärmedämm-VerbundsystemeDIN 183452,5
TapezierarbeitenDIN 183662,5

Häufige Fragen

Welche Öffnungen werden bei Putz- und Stuckarbeiten übermessen?

Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² werden nach DIN 18350 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.

Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?

Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 2,5 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.

Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?

Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 2,5 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.

Ist diese Angabe rechtsverbindlich?

Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

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