NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

E-Rechnung für Bau- und Handwerksbetriebe

XRechnung und ZUGFeRD ohne Zusatzprogramm: strukturierte E-Rechnungen direkt aus BauOffice – für die E-Rechnungspflicht im B2B- und Behördengeschäft ab 2025.

Was die E-Rechnungspflicht für Ihren Betrieb bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland im inländischen B2B-Geschäft die E-Rechnung als Standard: Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die verpflichtende Ausstellung wird schrittweise eingeführt – für viele Betriebe wird das strukturierte E-Rechnungsformat in den kommenden Jahren zur Regel. Eine eingescannte PDF reicht dafür nicht: Eine echte E-Rechnung enthält maschinenlesbare, strukturierte Daten nach der europäischen Norm EN 16931.

Für Bau- und Handwerksbetriebe heißt das konkret: Wer an öffentliche Auftraggeber, Wohnungsgesellschaften oder größere Geschäftskunden fakturiert, kommt an der E-Rechnung nicht vorbei. BauOffice nimmt Ihnen die technische Seite ab, damit Sie sich nicht mit XML-Schemata beschäftigen müssen.

XRechnung und ZUGFeRD – beide Formate aus einem System

In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt: Die XRechnung ist eine reine XML-Datei nach EN 16931 und wird vor allem von öffentlichen Auftraggebern verlangt. ZUGFeRD (bzw. das europäische Pendant Factur-X) ist ein Hybridformat – eine PDF, in die dieselben strukturierten Daten als XML eingebettet sind; sie ist für Menschen lesbar und zugleich maschinell auswertbar. BauOffice erzeugt beide Varianten direkt aus einer fertigen Rechnung.

Sie entscheiden je nach Empfänger, welches Format Sie ausgeben: XRechnung für die Behörde, ZUGFeRD für den Geschäftskunden, der weiterhin eine ansehnliche PDF erwartet. In beiden Fällen entsteht die strukturierte Datei automatisch aus den Rechnungsdaten – ohne Doppelerfassung.

Ohne Zusatzsoftware, ohne XML-Bastelei

Viele Betriebe schrecken vor der E-Rechnung zurück, weil sie ein weiteres Tool oder einen Dienstleister dazwischenschalten müssen. In BauOffice ist die E-Rechnung Teil des normalen Rechnungslaufs: Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt mit Positionen, Mengen und Steuersätzen – und exportieren sie auf Knopfdruck als XRechnung oder ZUGFeRD. Die korrekte Struktur nach EN 16931 erzeugt das System im Hintergrund.

Das senkt die Einstiegshürde auf null: keine zweite Software, keine manuelle XML-Erstellung, kein Risiko, dass eine fehlerhafte Datei beim Empfänger abgelehnt wird. Sie bleiben in einem System – von der Angebotskalkulation über die Rechnung bis zur konformen E-Rechnung.

GoBD und E-Rechnung gehören zusammen

Eine E-Rechnung ist nicht nur ein Versandformat, sondern auch ein steuerlich relevanter Beleg. Deshalb greifen E-Rechnung und GoBD ineinander: Die zugrundeliegende Rechnung wird in BauOffice fortlaufend nummeriert und festgeschrieben, also unveränderbar gemacht, bevor die strukturierte Datei erzeugt wird. So passt der Inhalt der E-Rechnung jederzeit zum festgeschriebenen Beleg.

Damit erfüllen Sie zwei Anforderungen mit einem Arbeitsschritt: die formale E-Rechnungspflicht gegenüber Ihren Kunden und die GoBD-Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Im Prüfungsfall ist lückenlos nachvollziehbar, welche Rechnung wann mit welchem Inhalt gestellt und elektronisch übermittelt wurde.

Zukunftssicher für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber

Die E-Rechnung ist kein vorübergehender Trend, sondern der dauerhafte Standard im europäischen Geschäftsverkehr. Betriebe, die heute schon konforme XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien ausstellen können, sind für die schrittweise Ausweitung der Pflicht gerüstet und verlieren keine Aufträge, weil ein Auftraggeber zwingend E-Rechnungen verlangt.

Mit BauOffice ist diese Fähigkeit fester Bestandteil Ihrer Abrechnung – ohne laufenden Mehraufwand. Sie konzentrieren sich auf Ihre Baustellen, während das System dafür sorgt, dass jede Rechnung im geforderten Format beim richtigen Empfänger ankommt.

Häufige Fragen

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die verpflichtende Ausstellung wird gestaffelt eingeführt. An öffentliche Auftraggeber sind E-Rechnungen (XRechnung) bereits seit mehreren Jahren verpflichtend. BauOffice unterstützt beide Formate, damit Sie auf jeder Stufe anschlussfähig sind.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei nach EN 16931 und wird vor allem von Behörden verlangt. ZUGFeRD/Factur-X ist ein Hybridformat: eine PDF mit eingebetteter XML, also für Menschen lesbar und zugleich maschinell auswertbar. BauOffice erzeugt beide direkt aus Ihrer Rechnung.

Reicht eine PDF-Rechnung als E-Rechnung aus?

Nein. Eine einfache oder eingescannte PDF gilt nicht als E-Rechnung, weil ihr die strukturierten, maschinenlesbaren Daten fehlen. Erst XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X erfüllen die Anforderungen der EN 16931. Genau diese Formate erzeugt BauOffice automatisch.

Brauche ich dafür eine zusätzliche Software?

Nein. Die E-Rechnung ist Teil des normalen Rechnungslaufs in BauOffice. Sie schreiben die Rechnung wie gewohnt und exportieren sie per Klick als XRechnung oder ZUGFeRD – ohne zweites Programm und ohne manuelle XML-Erstellung.

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