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Übermessung bei Beton- und Stahlbetonarbeiten (VOB/C, DIN 18331)

Im Betonbau ist die Übermessungsschwelle deutlich niedriger als im Ausbau. Wer hier mit den Maler-Werten kalkuliert, liegt systematisch falsch.

Die Regel in einem Satz

Bei Beton- und Stahlbetonarbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,5 übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.

Grundlage: DIN 18331 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.

Was das in der Praxis bedeutet

Kleine Aussparungen – Durchführungen, Dosen, kleine Nischen – bleiben unter der Schwelle und werden übermessen. Größere Öffnungen dagegen werden abgezogen, und die Grenze liegt hier deutlich früher als bei Putz-, Maler- oder Trockenbauarbeiten.

Das hat einen sachlichen Grund: Eine Aussparung im Beton bedeutet zusätzliche Schalung und zusätzliche Bewehrungsführung – aber sie spart auch spürbar Beton, und zwar mehr, als eine Farbschicht an Material spart. Prüfen Sie deshalb bei gemischten Gewerken immer, welche ATV für die konkrete Position gilt.

Rechenbeispiel

Eine Betonwand mit 50 m² brutto und einer Fensteröffnung von 1,5 m²: Die Öffnung liegt über der Schwelle und wird vollständig abgezogen. Abgerechnet werden 48,5 m².

Rechnen Sie Ihre Fläche durch

Der Rechner ist auf Beton- und Stahlbetonarbeiten (DIN 18331) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.

Übermessungs-Schwelle: 0,5 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.

Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)

abgezogen

Einzelgröße 1,68 > Schwelle 0,5 m² → gesamte Öffnung (3,36 m²) wird abgezogen.

abgezogen

Einzelgröße 1,8 > Schwelle 0,5 m² → gesamte Öffnung (1,8 m²) wird abgezogen.

Bruttofläche
24,6
Abgezogen
5,16
Übermessen (nicht abgezogen)
0
Abrechnungsmenge
19,44

Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk

Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.

GewerkATVÖffnungen bis …
MauerarbeitenDIN 183302,5
Beton-/StahlbetonarbeitenDIN 183310,5
Putz- und StuckarbeitenDIN 183502,5
TrockenbauarbeitenDIN 183402,5
EstricharbeitenDIN 183530,1
Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 183520,1
BodenbelagarbeitenDIN 183650,1
Maler- und LackierarbeitenDIN 183632,5
Wärmedämm-VerbundsystemeDIN 183452,5
TapezierarbeitenDIN 183662,5

Häufige Fragen

Welche Öffnungen werden bei Beton- und Stahlbetonarbeiten übermessen?

Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 0,5 m² werden nach DIN 18331 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.

Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?

Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 0,5 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.

Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?

Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 0,5 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.

Ist diese Angabe rechtsverbindlich?

Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

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