Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen für die Software „BauOffice“ · Stand: [Datum der freigegebenen AGB-Fassung, z. B. „1. September 2026"]
ENTWURF — noch nicht in Kraft.
Diese AGB sind ein Entwurf und müssen vor der Verwendung anwaltlich geprüft werden. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und gelten erst, wenn der Anbieter sie nach Prüfung freigibt. Gelb markierte Angaben sind noch nicht ausgefüllte Platzhalter.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „BauOffice“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“) durch [Firmenname des Betriebs] (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die betriebliche Organisation von Bau- und Handwerksbetrieben — insbesondere Kunden-, Projekt-, Aufgaben- und Dokumentenverwaltung sowie die je nach Modulumfang gebuchten Zusatzbereiche.
(2) BauOffice ist modular aufgebaut. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Leistungs-/Preisübersicht bzw. einer individuellen Einzelvereinbarung. Ein Kern (u. a. Kunden, Projekte, Aufgaben, Dateien, Suche, Dashboard) ist stets enthalten; optionale Module können hinzu- oder abgewählt werden.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionale Änderungen und Verbesserungen sind zulässig, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird.
§ 3 Vertragsschluss & Nutzerkonto
(1) Der Vertrag kommt durch die Freischaltung eines Betriebszugangs durch den Anbieter bzw. durch eine gesonderte Vereinbarung zustande. In der Pilotphase erfolgt die Einrichtung neuer Betriebe auf Anfrage durch den Anbieter (Einladungsverfahren).
(2) Der Kunde erhält einen mandantengetrennten Zugang, innerhalb dessen er weitere Nutzerkonten für seine Beschäftigten und ggf. Externe (z. B. Nachunternehmer) mit abgestuften Rollen und Rechten anlegen kann.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Einrichtung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren.
§ 4 Leistungsumfang & Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software auf Servern in Deutschland bereit. Der Zugriff erfolgt transportverschlüsselt (HTTPS).
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Angestrebt wird eine Zielverfügbarkeit von [Ziel-Verfügbarkeit, z. B. „99 % im Monatsmittel" — keine Zusicherung erfinden]. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster ([Wartungsfenster, z. B. „sonntags 02:00–04:00 Uhr, vorab angekündigt"]) sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Vorlieferanten/Netzbetreibern).
(3) Die vorstehenden Verfügbarkeitsangaben sind Zielwerte und keine zugesicherte Eigenschaft, soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level in Textform vereinbart wurde.
§ 5 Mitwirkungs- und Kundenpflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- seine Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen;
- die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen und keine rechtswidrigen, insbesondere keine rechtsverletzenden Inhalte einzustellen;
- selbst dafür Sorge zu tragen, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist (siehe § 6).
(2) Eigenverantwortung für Buchführung/GoBD: Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung und revisionssicheren Festschreibung von Belegen (z. B. Rechnungen) und bildet handels- und steuerrechtliche Anforderungen (u. a. GoBD, § 147 AO, § 14b UStG, E-Rechnung) technisch ab. Die Software ersetzt nicht die eigenen buchhalterischen und steuerlichen Pflichten des Kunden. Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Belege, die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten und die Abstimmung mit seinem Steuerberater bleibt der Kunde verantwortlich.
(3) Der Kunde ist für regelmäßige eigene Datensicherungen im Rahmen der bereitgestellten Exportfunktionen (§ 9) mitverantwortlich, soweit dies für seine Zwecke erforderlich ist.
§ 6 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“). Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(2) Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm in die Software eingestellten Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Einzelheiten zu Datenarten, Betroffenenkategorien, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie zu etwaigen Unterauftragsverarbeitern regelt der AVV.
(3) Informationen zur Verarbeitung im Verantwortungsbereich des Anbieters enthält die Datenschutzerklärung.
§ 7 Vergütung & Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. der individuellen Einzelvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt außerhalb der Anwendung durch gesonderte Rechnungsstellung des Anbieters. Ein In-App-Zahlungsverkehr findet nicht statt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel, z. B. „14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug"] zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
§ 8 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag läuft, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, [Laufzeit/Verlängerung, z. B. „Laufzeit 1 Monat, Verlängerung um je 1 Monat"].
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von [Kündigungsfrist, z. B. „14 Tage zum Ende der jeweiligen Laufzeit"] gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(4) Für die unentgeltliche Pilotphase gelten ergänzend die Regelungen der gesonderten Pilotvereinbarung.
§ 9 Datenexport & Vertragsende
(1) Dem Kunden stehen während der Vertragslaufzeit Funktionen zur Verfügung, mit denen er seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren kann (unter anderem im Rahmen der Betroffenenrechte nach Art. 15 und Art. 20 DSGVO).
(2) Nach Beendigung des Vertrags erhält der Kunde Gelegenheit, seine Daten zu exportieren. Anschließend werden die Daten des Kunden nach Ablauf einer Frist von [Frist bis Löschung nach Vertragsende, z. B. „30 Tage nach Bereitstellung des Exports"] gelöscht.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Belege mit handels-/steuerrechtlicher Relevanz (z. B. festgeschriebene Rechnungen) unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (u. a. § 147 AO, § 14b UStG) und werden für deren Dauer gesperrt statt gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, aufbewahrungspflichtige Belege vor Vertragsende zu exportieren und in seiner Buchhaltung vorzuhalten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf [Haftungshöchstgrenze/Cap — anwaltlich festzulegen, z. B. „die im Jahr vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung"].
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, seiner Mitwirkungspflicht zur Datensicherung (§ 5 Abs. 3) nachzukommen.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an weiterentwickelte Funktionen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nutzt er den Dienst weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung nach § 8 berechtigt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — [Gerichtsstand, z. B. Sitz des Anbieters — kein erfundener Ort]. Ein etwaiger gesetzlich zwingender Gerichtsstand bleibt unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Gelb markierte Felder sind Platzhalter und müssen vor der Verwendung durch die echten Angaben des Betreibers ersetzt und der Vertrag anwaltlich geprüft werden (siehe apps/web/src/lib/legal.ts).