NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

Übermessung bei Tapezierarbeiten (VOB/C, DIN 18366)

Beim Tapezieren entsteht rund um jede Öffnung Verschnitt und Passarbeit. Die VOB/C übermisst deshalb übliche Fenster- und Türöffnungen.

Die Regel in einem Satz

Bei Tapezierarbeiten werden Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 übermessen – also nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen.

Grundlage: DIN 18366 (VOB/C). Die Schwelle gilt je Einzelöffnung, nicht für die Summe.

Was das in der Praxis bedeutet

Standardöffnungen bleiben unter der Schwelle und werden nicht abgezogen. Wer um ein Fenster herum tapeziert, schneidet zu, passt an und arbeitet Kanten sauber aus – die eingesparte Bahn Tapete steht dazu in keinem Verhältnis.

Große Fensterfronten überschreiten die Schwelle und werden vollständig abgezogen. Auch hier gilt: nicht anteilig, sondern ganz. Bei Mustertapeten mit Rapport kann der tatsächliche Verschnitt deutlich über der abgerechneten Fläche liegen – das ist ein Kalkulations-, kein Aufmaßthema, sollte aber im Preis stehen.

Rechenbeispiel

Ein Raum mit 42 m² Wandfläche brutto, zwei Fenster à 1,7 m², eine Tür mit 1,8 m²: Alle Öffnungen werden übermessen. Abgerechnet werden 42 m².

Rechnen Sie Ihre Fläche durch

Der Rechner ist auf Tapezierarbeiten (DIN 18366) vorbelegt. Er nutzt dieselbe Berechnungs-Engine wie BauOffice – Sie können das Gewerk oben jederzeit umstellen.

Übermessungs-Schwelle: 2,5 m² – Öffnungen bis zu dieser Einzelgröße werden übermessen, größere komplett abgezogen.

Öffnungen (Fenster, Türen, Nischen)

übermessen

Einzelgröße 1,68 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

übermessen

Einzelgröße 1,8 ≤ Schwelle 2,5 m² → wird übermessen, nicht abgezogen.

Bruttofläche
24,6
Abgezogen
0
Übermessen (nicht abgezogen)
5,16
Abrechnungsmenge
24,6

Hinweis: Der Rechner bildet die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C ab. Weitergehende ATV-Sonderfälle (z. B. Laibungsbekleidungen oder längenabhängige Zuschläge) sind bewusst nicht automatisiert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

Die Schwelle unterscheidet sich stark je Gewerk

Dasselbe Fenster wird beim Maler übermessen und beim Fliesenleger abgezogen. Wer aus Gewohnheit mit der falschen Schwelle rechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Kürzung bei der Prüfung.

GewerkATVÖffnungen bis …
MauerarbeitenDIN 183302,5
Beton-/StahlbetonarbeitenDIN 183310,5
Putz- und StuckarbeitenDIN 183502,5
TrockenbauarbeitenDIN 183402,5
EstricharbeitenDIN 183530,1
Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 183520,1
BodenbelagarbeitenDIN 183650,1
Maler- und LackierarbeitenDIN 183632,5
Wärmedämm-VerbundsystemeDIN 183452,5
TapezierarbeitenDIN 183662,5

Häufige Fragen

Welche Öffnungen werden bei Tapezierarbeiten übermessen?

Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² werden nach DIN 18366 übermessen, also nicht von der Fläche abgezogen. Größere Öffnungen werden vollständig abgezogen – nicht nur der Anteil oberhalb der Schwelle.

Wird bei Überschreiten der Schwelle nur der übersteigende Teil abgezogen?

Nein. Überschreitet eine Öffnung die Schwelle von 2,5 m², wird sie vollständig abgezogen. Das ist der häufigste Denkfehler beim Aufmaß.

Gilt die Schwelle je Öffnung oder für alle zusammen?

Je Einzelöffnung. Mehrere Öffnungen werden nicht addiert: Fünf Fenster mit je unter 2,5 m² werden alle fünf übermessen, auch wenn ihre Summe die Schwelle überschreitet.

Ist diese Angabe rechtsverbindlich?

Nein. Dargestellt wird die dominante Einzelgrößen-Schwellenregel der VOB/C. ATV-Sonderfälle sind nicht abgebildet. Maßgeblich sind immer die aktuelle Fassung der VOB/C und Ihr Vertrag – dies ist keine Rechtsberatung.

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