NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt ist ein prozentualer Einbehalt vom Werklohn, den der Auftraggeber zur Absicherung von Mängelansprüchen einbehält. Er wird üblicherweise nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder gegen Vorlage einer Bürgschaft ausgezahlt.

Höhe und vertragliche Grundlagen

Üblich sind Sicherheitseinbehalte von 3 bis 5 % der Abrechnungssumme. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht; Grundlage ist der Vertrag (VOB/B § 17 oder individuelle Vereinbarung).

Nach VOB/B § 17 Abs. 6 kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft einer deutschen Bank oder Versicherung ablösen. Die Bürgschaft muss bestimmte Anforderungen erfüllen – insbesondere auf erstes Anfordern zahlbar sein.

Einbehalt verfolgen und Rückforderung

Handwerksbetriebe sollten Sicherheitseinbehalte pro Projekt systematisch verfolgen: Höhe, Fälligkeit (Ablauf der Gewährleistungsfrist) und ggf. die gestellte Bürgschaft. Nach Ablauf der Frist ohne Mängelrüge ist der Einbehalt unverzüglich einzufordern.

Eine strukturierte Projektverwaltung mit Notizen zu Sicherheitseinbehalten und Gewährleistungsfristen verhindert, dass Ansprüche vergessen oder verjährt werden.

Liquiditätswirkung und Bürgschaftslösung

Sicherheitseinbehalte können die Liquidität von Handwerksbetrieben spürbar belasten, wenn mehrere Projekte gleichzeitig abgewickelt werden. Die Ablösung durch eine Gewährleistungsbürgschaft schafft sofortigen Liquiditätszufluss. Kosten der Bürgschaft (Avalprovision) sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

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