NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung ist die abschließende Gesamtabrechnung nach Fertigstellung einer Bauleistung. Sie umfasst alle erbrachten Leistungen, verrechnet geleistete Abschlagszahlungen und stellt den noch offenen Betrag dar.

Aufbau und Inhalt der Schlussrechnung

Eine vollständige Schlussrechnung enthält: alle erbrachten Leistungspositionen mit Menge, Einheitspreis und Gesamtpreis, vereinbarte Nachträge, sämtliche bereits geleisteten Abschlagszahlungen (in Abzug gebracht), Sicherheitseinbehalte (falls vereinbart), den verbleibenden Restbetrag sowie alle Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung (Rechnungsnummer, Datum, USt-Ausweis).

Nachweise wie Aufmaßblätter und Regiescheine sind der Schlussrechnung als Anlagen beizufügen.

Fristen und Prüfungspflichten nach VOB

Nach VOB/B muss der Auftragnehmer die Schlussrechnung prüfbar einreichen. Der Auftraggeber hat nach VOB/B § 16 Abs. 3 eine Prüfungsfrist von 30 Tagen (bei öffentlichen Auftraggebern 60 Tage). Innerhalb dieser Frist muss er Einwände erheben, sonst gilt die Rechnung als anerkannt.

Wer die Schlussrechnung zu spät stellt, riskiert, dass Einwände des Auftraggebers unberücksichtigt bleiben. Fristen konsequent zu verfolgen ist daher wichtig.

Schlussrechnung und Projektabschluss

Die Schlussrechnung markiert den formalen Abschluss eines Projekts. Vor ihrer Erstellung sollten alle Aufmaße geprüft, Nachträge berücksichtigt und Abnahmeprotokolle vorliegen. Eine vollständige Projektakte – digitale Ablage aller Unterlagen – beschleunigt die Erstellung und verhindert, dass Leistungspositionen vergessen werden.

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