NeuKI-Assistent: Anliegen hinschreiben — BauOffice legt den Aktionsplan zur Bestätigung voransehen

Bürgschaft im Bauvertrag

Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Dritten (meist Bank oder Versicherung), für eine Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Im Bauvertrag dienen Bürgschaften zur Absicherung von Vertragserfüllung, Gewährleistung oder Anzahlungen.

Arten von Bürgschaften im Baubereich

Im Baubereich sind folgende Bürgschaftsarten verbreitet: Vertragserfüllungsbürgschaft (sichert ordnungsgemäße Leistungserbringung), Gewährleistungsbürgschaft (löst den Sicherheitseinbehalt ab; Laufzeit entspricht der Gewährleistungsfrist), Anzahlungsbürgschaft (sichert geleistete Vorauszahlungen des Auftraggebers) und Bieterbürgschaft (bei öffentlichen Ausschreibungen als Sicherheit für das Angebot).

Die häufigste Form ist die Gewährleistungsbürgschaft, mit der Handwerksbetriebe den Sicherheitseinbehalt sofort ausgezahlt bekommen.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Die im Baubereich übliche Bürgschaft ist die "auf erstes Anfordern zahlbar". Das bedeutet: Der Bürge (Bank/Versicherung) muss zahlen, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt – ohne Prüfung des zugrundeliegenden Streits.

Für den Auftragnehmer bedeutet dies ein hohes Risiko: Der Auftraggeber kann die Bürgschaft ziehen, auch wenn die Forderung streitig ist. Die Bürgschaft sollte daher nur mit einem seriösen und vertragstreuen Auftraggeber vereinbart werden.

Kosten und Verwaltung von Bürgschaften

Banken und Kreditversicherer verlangen für Bürgschaften eine Avalprovision (typisch: 0,5–1,5 % p.a. des Bürgschaftsbetrags). Diese Kosten sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Handwerksbetriebe sollten offene Bürgschaften systematisch verwalten: Laufzeit, Bürgschaftsbetrag und Rückgaberecht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

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