Abschlagsrechnung
Die Abschlagsrechnung ist eine Zwischenrechnung, die der Auftragnehmer für bereits erbrachte Teilleistungen stellt, bevor die Gesamtleistung abgeschlossen ist. Sie dient der Liquiditätssicherung und ist nach BGB und VOB/B zulässig.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 632a BGB kann der Unternehmer für erbrachte und abgenommene Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen. Bei VOB/B-Verträgen gilt § 16 VOB/B, der ebenfalls Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen vorsieht.
Wichtig: Die Abschlagsrechnung ist keine endgültige Abrechnung. Mit der Schlussrechnung werden alle Abschlagszahlungen verrechnet.
Inhalt und Anforderungen
Eine Abschlagsrechnung muss alle Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten: Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, genaue Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Umsatzsteuer und den Hinweis auf bereits geleistete Abschläge. Bei VOB-Verträgen sollte der erbrachte Leistungsstand nachvollziehbar dargestellt sein.
Eine klare Projektverwaltung hilft dabei, den Leistungsfortschritt für jede Abschlagsrechnung exakt zu ermitteln.
Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung
Während die Abschlagsrechnung Teilleistungen abrechnet, schließt die Schlussrechnung das gesamte Projekt ab. Dabei werden alle geleisteten Abschlagszahlungen in Abzug gebracht. Betriebe sollten sicherstellen, dass Abschlagsrechnungen lückenlos dokumentiert und in der Schlussrechnung korrekt verrechnet werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Passend dazu
Bereit, Büro und Baustelle zu vereinen?
Kunden, Angebote, Projekte, Baustellen und Abrechnung an einem Ort – wir richten Ihren Zugang in der Pilotphase persönlich ein.
Keine Kreditkarte · Persönliche Einrichtung · Hosting in Deutschland