Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Bauvertrags, durch die zusätzliche oder geänderte Leistungen beauftragt und vergütet werden. Nachträge entstehen, wenn der vereinbarte Leistungsumfang überschritten oder geändert wird.
Wann entsteht ein Nachtragsanspruch?
Nach VOB/B § 2 besteht ein Anspruch auf angepasste Vergütung, wenn: der Auftraggeber Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung anordnet, tatsächliche Mengenabweichungen von mehr als 10 % auftreten oder zusätzliche, im Vertrag nicht enthaltene Leistungen beauftragt werden.
Auch nach BGB-Werkvertragsrecht (§ 650b) kann der Auftragnehmer bei angeordneten Änderungen eine angepasste Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer muss den Nachtrag ankündigen und beziffern, bevor er die Leistung ausführt.
Nachtrag richtig anmelden und dokumentieren
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Nachträgen ist eine sorgfältige Dokumentation unverzichtbar: Schriftliche Ankündigung mit Leistungsbeschreibung und Mehrpreisermittlung, Protokollierung von Bauherren-Anweisungen (schriftlich oder im Bautagebuch), Aufmaß der tatsächlich erbrachten Mehrleistung.
Wer Änderungsanweisungen nur mündlich erhält, sollte sie unverzüglich schriftlich bestätigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Nachtrag und Projektsteuerung
Eine klare Projektdokumentation – mit Aufzeichnung aller Ereignisse, Anweisungen und Leistungsänderungen – ist die beste Vorsorge für erfolgreiche Nachtragsverhandlungen. Digitale Projektmanagementsysteme helfen dabei, Nachtragsanlässe frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren.
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