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HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die das Honorar für Planungs- und Überwachungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland regelt. Für Handwerksbetriebe ist sie relevant, da sie den Rahmen der Zusammenarbeit mit Planungsbüros beeinflusst.

Aufbau und Geltungsbereich der HOAI

Die HOAI gilt für Leistungen der Architekten und Ingenieure, die in Deutschland tätig sind, bei Bauprojekten in Deutschland. Sie gliedert Planungsleistungen in Leistungsphasen (LP 1–9): von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung bis zur Objektbetreuung.

Seit dem EuGH-Urteil 2019 und der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorarmindestsätze nicht mehr zwingend verbindlich; sie dienen aber weiterhin als wichtige Orientierung.

Relevanz für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe arbeiten auf Baustellen häufig unter Bauaufsicht von Architekten (HOAI LP 8). Sie müssen Arbeiten nach den Vorgaben des Planers ausführen und Mängel dem Architekten melden. Änderungen, die vom Planer angeordnet werden, können Nachträge begründen.

Es ist wichtig, Anweisungen und Planungsänderungen schriftlich zu dokumentieren, um Nachtragsansprüche zu sichern.

Zusammenarbeit Handwerker–Planer effizient gestalten

Eine klare Kommunikation und Dokumentation zwischen Handwerksbetrieb und planenden Büros ist entscheidend. Planänderungen, neue Detailzeichnungen und Besprechungsergebnisse sollten im Bautagebuch oder Aktivitätsprotokoll festgehalten werden. Missverständnisse und spätere Nachtragsstreitigkeiten lassen sich so erheblich reduzieren.

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