Digitalisierung kostet Geld – aber erheblich weniger, als viele Handwerksbetriebe vermuten. Bund, Länder und Kammern halten eine breite Palette an Förderprogrammen bereit, die Investitionen in Software, Beratung und Hardware subventionieren. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Programme und erklärt, was zu beachten ist.
Wer sich zuerst einen Gesamtüberblick über die Digitalisierung im Handwerk verschaffen möchte, findet ihn im Hauptartikel Digitalisierung im Handwerk: Leitfaden für Betriebe.
Warum Fördergelder so wichtig sind
Ein Handwerksbetrieb investiert in Digitalisierung, ohne sofort Mehreinnahmen zu sehen. Der Nutzen zeigt sich meist erst nach drei bis sechs Monaten: weniger Verwaltungsaufwand, schnellere Angebote, weniger Fehler. Genau in dieser Übergangsphase helfen Fördermittel, die Liquidität zu schonen und das Investitionsrisiko zu senken.
Bundesweite Förderprogramme
KfW-Digitalisierungskredit (ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit)
Die KfW-Bankengruppe bietet zinsgünstige Kredite für Digitalisierungsinvestitionen. Antragsberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem:
- Kauf von Branchensoftware und SaaS-Abonnements (bei mehrjähriger Laufzeit)
- Hardware wie Tablets, Smartphones und Scanner
- Beratungs- und Implementierungsleistungen
- Datenmigration und Schulungen
Der Antrag erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Investitionsbeginn gestellt werden.
go-digital (BMWi)
Das Programm "go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Beratungsleistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in drei Modulen: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent des Beraterhonorars. Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 20 Millionen Euro sind antragsberechtigt.
Mittelstand-Digital
Das Netzwerk "Mittelstand-Digital" bietet kostenlose Erstberatung und Workshops zu Digitalisierungsthemen. Die regionalen Kompetenzzentren sind hervorragende Einstiegspunkte, um Fördermöglichkeiten zu identifizieren und Anforderungen zu konkretisieren.
Länderspezifische Förderprogramme
Neben Bundesprogrammen bieten fast alle Bundesländer eigene Digitalisierungsförderungen. Die Bandbreite reicht von direkten Zuschüssen bis hin zu vergünstigten Beratungsangeboten. Einige Beispiele:
- Bayern: Digitalbonus Bayern – Zuschüsse für Hard- und Software sowie IT-Sicherheit.
- NRW: Förderung im Rahmen des Programmes "NRW.BANK.Digitalisierung".
- Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie für KMU.
- Sachsen: Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen.
Da sich Programme und Konditionen regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine aktuelle Abfrage beim zuständigen Wirtschaftsministerium oder der regionalen Handwerkskammer.
Handwerkskammer-Beratungsangebote
Die Handwerkskammern bieten häufig kostenlose oder stark vergünstigte Beratungsgespräche zur Digitalisierung an. Diese Leistungen sind nicht immer prominent beworben, aber oft der direkteste Weg zu einer individuellen Einschätzung der eigenen Situation.
Fragen Sie konkret nach:
- Beratungsgutscheinen für Digitalisierung
- Veranstaltungen zu Branchensoftware und digitalen Werkzeugen
- Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Betrieben, die bereits digitalisiert haben
Voraussetzungen und häufige Fehler bei der Förderbeantragung
Antrag vor Investition stellen
Der häufigste Fehler: Der Betrieb kauft zuerst die Software und beantragt danach die Förderung. Bei den meisten Programmen ist das zu spät. Informieren Sie sich vor der Kaufentscheidung über verfügbare Programme.
Belege sorgfältig aufbewahren
Rechnungen, Zahlungsbelege und Leistungsnachweise müssen für eine Prüfung aufbewahrt werden. Bei SaaS-Abonnements sind monatliche Kontoauszüge und die jährliche Zusammenfassung des Anbieters ausreichend.
Kombinierbarkeit prüfen
Nicht alle Programme lassen sich kombinieren. Bei mehreren parallelen Investitionen (z. B. Software + Hardware + Beratung) kann es sinnvoll sein, verschiedene Programme zu nutzen – aber die Kombination muss mit der zuständigen Förderbank abgestimmt werden.
Beratung in Anspruch nehmen
Die Beantragung von Fördermitteln ist bürokratisch, aber mit Unterstützung gut machbar. Steuerberater, Handwerkskammer-Berater und autorisierte Digitalisierungsberater kennen die aktuellen Programme und helfen beim Antrag.
Was konkret gefördert werden kann
Folgende Investitionen sind in der Regel förderfähig:
| Investition | Typisch förderfähig |
|---|---|
| Branchensoftware (Lizenz/SaaS) | Ja (oft mit Mindestlaufzeit) |
| Tablets und Smartphones für die Baustelle | Ja |
| Schulungen und Onboarding | Ja, wenn nachgewiesen |
| Beratungsleistungen | Ja (go-digital, Gutscheine) |
| Hardware (PCs, Scanner) | Ja |
| IT-Sicherheit | Ja (eigenständige Programme) |
Häufige Fragen zur Digitalisierungsförderung im Handwerk
Kann ich Förderung auch für SaaS-Software beantragen? Ja, sofern eine mehrjährige vertragliche Bindung nachgewiesen werden kann. Monatlich kündbare Abonnements sind häufig nicht förderfähig; Jahres- oder Mehrjahresverträge schon.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags? Das variiert stark: Kammer-Gutscheine sind oft innerhalb weniger Tage verfügbar, KfW-Kreditanträge dauern zwei bis sechs Wochen.
Muss ich die Förderung zurückzahlen? Zuschüsse (z. B. go-digital, Digitalbonus) sind nicht rückzahlbar, sofern die Verwendungsnachweise korrekt sind. Kredite (KfW) sind zinsgünstig, aber Darlehen – also selbstverständlich rückzahlbar.
Was passiert, wenn ich die Fördervoraussetzungen nicht erfülle? Der Antrag wird abgelehnt und Sie können alternativ prüfen, ob ein anderes Programm passt. Eine Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel erfolgt nur, wenn Verwendungsnachweise nicht erbracht werden.
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